Autor: Jean-Pierre Egger
Jean-Pierre EGGER Avocat Casa Signina
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Frau |
7155 Ladir, 25. August 1998 |
(Übersetzung)
Betr.: Ärztliche Verschreibung von Cannabispräparaten und Diacetylmorphin
Werte Frau Dreifuss
Ihr Departement ist laut Gesetz für die Anwendung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel (BetmG) zuständig. Diesbezüglich wird festgestellt, dass die Funktionäre des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Begriffe benutzen, die nicht im BetmG enthalten sind, und dass sie diejenigen nicht kennen, die im BetmG verwendet werden. Daraus ist zu schliessen, dass die Beamten des BAG das Gesetz nicht kennen und nicht wissen, was es erlaubt und was es verbietet, woraus sich die in unserem Land bekannten Probleme ergeben.
Ich weiss, dass Sie persönlich unter dieser Situation leiden; aus diesem Grund sende ich Ihnen beiliegend eine kleine Akte, mit deren Hilfe Sie die Situation korrigieren können. Sie lesen darin, dass das BetmG – im Gegensatz zu den Behauptungen des BAG – jedem Arzt freistellt, diejenigen Mittel zu verschreiben, die der Zustand des Patienten erfordert, einschliesslich Cannabispräparate und Diacetylmorphin.
Ich habe bereits versucht, Sie zu kontaktieren, aber das BAG hat mich jedesmal daran gehindert. Mehr noch – das BAG hat in der beiliegenden “Schweizer Apothekerzeitung” (17.11.1994) eine Stellungnahme veröffentlicht, die eindeutig falsch ist: Für das BAG sind die Hanfpräparate nicht auf der Arzneimittelliste der IKS – dies ist das genaue Gegenteil der Wahrheit (Beilage: ABC-Liste & Cannabis-Rezepte). Im Namen Ihres Departements und in Ihrem eigenen Namen stellt das BAG weitere Behauptungen auf, die im Widerspruch zum Wortlaut und zum Geist des BetmG stehen.
Ein amerikanischer General kam in die Schweiz und wurde von Ihnen empfangen. Ich als Schweizer Bürger wünsche mir, ebenfalls von Ihnen empfangen zu werden; ich habe Ihnen sicherlich viel zu bieten, und was ich Ihnen biete, ist viel konstruktiver für unser Land als die Äusserungen des Abgesandten jenes Landes, das für eine verheerende Gesundheitspolitik im Bereich des Gegenstands dieses Schreibens verantwortlich ist.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, die Sie meinem Schreiben entgegenbringen, sowie für Ihre baldige Antwort, und verbleibe mit höflichem Gruss
Jean-Pierre Egger
Beilagen: erwähnt