Autor: VSHF Mitgliederversammlung 2005 – Statutenänderungen – Vorstandswahlen Geschätzte Mitglieder und Hanffreunde/innen Allen Neumitgliedern ein ganz herzliches Willkommen! Unser Verein ist nicht auf Dienstleistungen ausgerichtet, sondern auf Selbsthilfe dank Informationen rund um den Bauernhanf, alias heimischer Hanf (sativa non-indica), und auf praktischen Ratschlägen für den Alltag. Aber auch von den anderen Hanfsorten (cannabis indica, indica sui gen.) kennen wir im Verein se, das botanische und rechtliche Profil gründlich bis ins letzte Detail hinein. Mitdabeisein im VSHF lohnt sich allemal Einmal schon für sich ganz persönlich, weil man praxisnahe, sofort verwertbare Grundkenntnisse mit und um den Hanf (aller Sorten Hanf!) gewinnt, und dieses Wissen ergibt Rechtssicherheit. Ein wahrlich gar kostbares Gut, die persönliche Rechtssicherheit, ist sie ja beim Hanfen unerlässlich wie die Trittsicherheit beim Gehen. Wer sie nicht hat, fällt um und das ist auch gut so: In der Natur und im Hanfgeschehen gleichermassen wirken unabwendbar die Gesetze der natürlichen Selektion. Wer sie hat, die Rechtssicherheit, dem sieht man es an und wer ein rechtssicheres Auftreten hat, der spaziert ungetrübt auf den typisch schweizerischen, sprich gemütlichen Hanfweg – bei einigen Mitgliedern ist dies schon seit Jahren der Fall. Auf diesen Weg mitzuschreiten laden wie alle Noch nicht-Vereinsmitglieder ein. Kraft der schweizerischen, in der Welt in diesem Bezug allein stehenden Gesetzgebung mit und um den Hanf geniessen wir in der Schweiz – rein gesetzlich gesprochen – volle Hanfkrautkonsumfreiheit. Ein langes Wort, das aber viel besagt. Schnell dazu ein täglich-praktisches Beispiel: Unbedacht der Gegebenheit, dass bis auf sehr wenige Ausnahmen alle und jedermann – ganz besonders die ‚Kiffer’ – der festen Überzeugung sind, dass gleich dem Ausland auch in der Schweiz der Anbau und der direkte Konsum von indischem Hanf (cannabis indica), alias Marihuana, verboten sind, ist dem eben doch nicht so. Um sich davon zu vergewissern, genügt ein Blick ins Vademecum (auf dem Vereinsportal publiziert) und im Gesetz. Tatsache ist leider aberm, dass es die wenigsten Hanfinteressenten tun. Weil sie nicht wissen, dass Wissen gut ist und dass das Überlegen überlegen macht, schauen sie nicht nach. Sie sind überzeugt, dass der Konsum von Hanf(kraut) – aller Sorten Hanfkraut – verboten sei. Ob’s stimmt, prüft man nicht nach. „Nachprüfen nicht nötig,“ meint man „es sagt doch jedermann, dass es verboten ist, auch das Bundesgericht und die Polizei sagen es, also ist es auch für mich wahr“. Von dieser Ignoranz getragen ist die, wohlverstanden gänzlich unnötige Initiative entstanden und lanciert worden, die Hanf liberalisieren will. Hanf – aller Sorten Hanf! – braucht aber keine Liberalisierung, er ist ja frei in der Schweiz, dessen Konsum wurde vom Gesetzgeber nicht und nie verboten (oben). Eine Befreiung, ja sicher, ist dennoch erwünscht, und sie betrifft das Hirn der Initiativbefürworter, das vom geistigen Unrat überwuchert ist. Wer etwas frei haben will, das ja gar nicht verboten ist, das frei zur Verfügung steht, dem ist offensichtlich nicht ganz wohl im Kopf – oder aber er weiss schlicht und einfach nicht, dass laut Schweizer Gesetz das Hanfessen, -trinken und -rauchen frei ist, die Hanfsorte spielt keine Rolle. Aber schon Goethe konnte feststellen und elegant schreiben: Was ist das Schwerste von allem? Was dir das Leichteste dünket Mit den Augen zu sehen Was vor den Augen dir liegt. Das Vereins-Internetportal www.hanffreunde.ch liegt offen vor Ihren Augen mit sachgerechten Informationen, geltenden Gesetzen, aktualisierten Verordnungen, scharfen Erläuterungen und aufweckenden Stellungnahmen, alles laufend erneuert und bereichert. Auf info@asac.ch erhält man als Mitglied auf gestellte Fragen schnelle Antworten. Die VSHF-Mitglieder erhalten die Gelegenheit, Hanfkraut und Hanfkrauterzeugnisse günstig einzukaufen (siehe Beilage und Rubrik ‚Verkauf’ im Internetportal www.asac.ch). Allgemeininteresse Zur guten Letzt: Unser Verein dient mit seinem Hanfaktivismus dem Allgemeininteresse. Stichwort: Volksgesundheit und Kosten. Wer nämlich darauf bedacht ist, den heimischen Hanf zum volkstäglichen Erscheinungsbild zu machen, wer aktiv dabei ist, den Konsum des gesundmachenden, heimischen Hanfs im ganzen Land beliebt und verbreitet zu machen, wer das tut ist ein Wohltäter. Es ist ja eine unbestreitbare Tatsache, die sich tagtäglich in der Praxis wiederholt, dass der regelmässige Gebrauch von heimischem Hanf im direkten, selbsterhaltenden Interesse der Kranken und Gesunden liegt. Den kranken Wesen hilft er, bis hin zur Genesung, den Gesunden bewahrt er die Gesundheit. Fazit für die Allgemeinheit: Dank heimischem Hanf weniger Krankheit, mehr Gesundheit, weniger Geldausgeben. Verein und Hanfgeschehen Der Einfluss des Vereins auf das Hanfgeschehen ist erkennbar an den vielen Hanffeldern, die schweizweit und störungslos gedeihen, dann geerntet werden. Einfluss ist auch messbar an den vielen Verwaltungs- oder Gerichtsentscheiden, die immer wieder die grosse Handlungsfreiheit bestätigen, welche dem (heimischen) Hanf von Gesetzes wegen beschieden ist. Kein Einfluss gibt es in den Medien, weil diese in Sachen Hanf die guten, erbauenden, intelligenten Nachrichten allgemein meiden. Ihr Horizont besteht aus Joint, Hasch, Gras, Kiffen, Liberalisierung, usw., ihre Quelle heisst Bundesverwaltung/Internet. Ein Hanffeld mit eigenen Füssen betreten, die Pflanze mit der Hand berührt zu haben, dieses elementare Kenntnis besitzen vielleicht zwei, drei oder vier Journalisten. Das für die Medien alleingeltende und alles erklärende Schlagwort heisst 0,3 % THC, … und dann ist Feierabend und Amen. Bei uns hingegen gibt es keine Strassenausdrücke, wir verständigen uns anhanden von normalen, deutschen Wörtern wie Hanf, Hanfkraut, Harz, BetmG, Intelligenz und Ehrlichkeit. Unser Schlagwort heisst 17 % (57 Mal mehr als 0,3 %!) – so viel enthielt, potentiell, das letzthin zum Konsum an einen Hanffreund richterlich freigegebene Hanfkraut im Gewicht von ca. Informationen Seit 2002 erhalten die Mitglieder, da alles Wissenswertes auf dem Vereins-Internetportal les- und abrufbar ist, keine Informationen mehr per Post, mit wenigen Ausnahmen wie gelegentliche Offerten, wichtige Nachrichten oder wie heute die Einberufung der Generalversammlung. Stimmabgabe Vor zwei Jahren wurde die Möglichkeit der Stimmabgabe per Korrespondenz eingeführt. Deshalb wird es auch dieses Jahr nicht erforderlich sein, der Mitgliederversammlung wegen reisen zu müssen, denn gestimmt werden kann auf dem Postweg.
Beigelegt wird ein ES zur Begleichung des Mitgliederbeitrags für das kommende Jahr 2006
(Fr. 100.–). Die Mitgliedschaft dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006 und wird erneuert durch Einzahlung des Mitgliederbeitrags für das nächstfolgende Jahr.
Mit freundlichen Grüssen
VSHF
Beilagen: erwähnt & div.